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Meldesystem

Vorgehensweise bei Verstößen

Es ist die Verpflichtung jedes einzelnen Croma-Mitarbeitenden, Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder sonstiges Fehlverhalten zu melden, um ein konformes Verhalten sicherzustellen und Croma vor Risiken und Schäden zu schützen. Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn Mitarbeitende durch den Verstoß nicht selbst unmittelbar betroffen ist. Durch rechtzeitige Meldung eines Verstoßes kann in vielen Fällen ein Schaden abgewendet bzw. das Schadensausmaß reduziert werden. Jede anonyme Meldung sollte möglichst viele Details und Fakten über den Vorfall enthalten. Das Melden eines Verstoßes wird in keinem Fall Konsequenzen oder Nachteile für den meldenden Mitarbeitenden haben. Sollten allerdings nachweislich grundlose Anschuldigungen aus persönlichen Motiven erhoben werden, behält sich Croma das Recht vor, disziplinarische Maßnahmen gegen den Meldenden zu setzen.

Nach Erhalt einer Meldung wird der Compliance Officer diese Meldung auf Plausibilität und Stimmigkeit prüfen. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird eine interne Untersuchung des Vorfalls eingeleitet und werden, wenn nötig, die staatlichen Behörden informiert. Falls im Hinblick auf Vertraulichkeit und Datenschutz möglich, wird der Meldende über den Ausgang der Untersuchung nach Abschluss informiert werden.
 
Alternativ oder zusätzlich kann eine Meldung bei vermutetem strafbaren Verhalten direkt an das Hinweisgebersystem der österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erstattet werden (https://www.bkms-system.net/wksta).

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