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Hinweisgebersystem

Wenn Sie Fragen zu unserem Code of Conduct oder anderen Compliance-relevanten Themen haben, wenden Sie sich bitte an den Compliance Officer von Cromacompliance@croma.at 

Vorgehensweise bei Verstößen  

Jeder Croma-Mitarbeiter ist verpflichtet, Verstöße gegen den Code of Conduct oder sonstiges Fehlverhalten zu melden, um regelkonformes Verhalten sicherzustellen und Croma vor Risiken und Schäden zu schützen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeitende nicht unmittelbar von dem Verstoß betroffen sind. In vielen Fällen können durch eine rechtzeitige Meldung Schäden verhindert oder zumindest deren Ausmaß reduziert werden.

Jede anonyme Meldung sollte möglichst viele Details und Fakten zum möglichen Vorfall enthalten. Die Meldung eines Verstoßes hat für die meldende Person in keinem Fall nachteilige Konsequenzen zur Folge. Kann jedoch nachgewiesen werden, dass unbegründete Anschuldigungen aus persönlichen Motiven erhoben wurden, behält sich Croma das Recht vor, disziplinarische Maßnahmen gegen die meldende Person zu ergreifen.

Das interne Meldesystem steht unter folgendem Link zur Verfügung:

Hinweisgebersystem

Jede interne Meldung unterstützt das Unternehmen dabei, Vorfälle eigenständig zu untersuchen und sich kontinuierlich weiterzuentwickeln. Daher bitten wir Sie, die interne Plattform stets als erste Anlaufstelle zu nutzen.

Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie Handlungen oder Verhaltensweisen feststellen, die nicht mit unseren Grundsätzen übereinstimmen oder nicht mit ihnen vereinbar zu sein scheinen. Dazu zählen beispielsweise Fehlverhalten, fragwürdige Praktiken oder Abweichungen von Richtlinien und Prozessen. In solchen Fällen ermutigen wir Sie, Bedenken anzusprechen und Ihre Beobachtungen zu melden.

Eine Meldung kann von Mitarbeitenern, ehemaligen Mitarbeitern, Kunden, externen Partnernen oder jeder anderen Person mit einer Beziehung zu Croma abgegeben werden. Nach Eingang einer Meldung prüft der Compliance Officer diese auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit. Sind die Voraussetzungen dafür erfüllt, wird eine interne Untersuchung des Vorfalls eingeleitet. Falls erforderlich, werden zudem die zuständigen Behörden informiert. Soweit dies unter Berücksichtigung von Vertraulichkeit und Datenschutz möglich ist, wird die meldende Person nach Abschluss der Untersuchung über deren Ergebnis informiert.

Wenn Sie ein Arzt sind, melden Sie sich bitte an, um spezifische Informationen über unsere Produkte zu erhalten.

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